Wie Eltern Geld bekommen

von Redaktion

Zeit mit dem Baby verbringen und trotzdem Geld bekommen: Für junge Eltern gibt es einige Hilfen. © Imago

Kündigt sich Nachwuchs an, beginnt eine spannende Zeit. Eltern müssen aber auch viele organisatorische und finanzielle Fragen klären. Wer nimmt wie lange Elternzeit, um das Baby zu versorgen? Wer bekommt Elterngeld und mit welchem Betrag können Familien rechnen? Was gilt für die Zeit des Mutterschutzes und danach? Und worauf ist zu achten, wenn Eltern wieder arbeiten möchten? Wir haben die finanziellen Leistungen zur Familiengründung zusammengestellt.

■ Mutterschaftsgeld

Berufstätige Mütter genießen sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt einen besonderen Schutz. Beschäftigte dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten und nicht gekündigt werden. Bei Beamtinnen laufen die Bezüge weiter. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Lohnersatzleistung ihrer Kasse: das Mutterschaftsgeld. Die Höhe hängt vom Nettogehalt der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes ab. Maximal gibt es 13 Euro pro Tag. Verdiente die Mutter mehr, legt der Arbeitgeber die Differenz zum bisherigen Nettolohn drauf. Bei Mehrlingen, Frühchen oder behinderten Kindern gibt es länger Mutterschaftsgeld. Sind Mütter privat oder familienversichert, bekommen sie einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Privatversicherte Selbstständige haben während der Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld, sofern sie diese Leistung mitversichert haben. Wichtig zu wissen: Wer Mutterschaftsleistungen bezieht, erhält in dieser Zeit kein Elterngeld. Die Monate werden aber als Basiselterngeldmonate angerechnet und sind damit schon „verbraucht“.

■ Privat Versicherte

Das Mutterschaftsgeld zahlt nur die gesetzliche Krankenkasse. Privatversicherte gehen leer aus. Arbeitnehmerinnen können von ihrer privaten Kasse aber für die Dauer des Mutterschutzes Krankentagegeld beziehen. Allerdings müssen sie hierfür einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben. Fehlt dieser Zusatz, können werdende Mütter eine einmalige Zahlung beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), kurz Bundesversicherungsamt, beantragen. Dieses reduzierte Mutterschaftsgeld beträgt 210 Euro. Zusätzlich gibt es auch für privat versicherte Beschäftigte den Arbeitgeberzuschuss. Firmen berechnen ihn genauso wie für gesetzlich Versicherte. Sie zahlen das Nettogehalt minus das übliche Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Arbeitstag.

■ Elterngeld

Das Elterngeld sichert Eltern finanziell ab, die beruflich pausieren, um ihr Kind zu betreuen. Bleibt nur die Mutter zu Hause, erhält sie die Leistung zwölf Monate lang. Beteiligt sich auch der Vater, gibt es zwei Monate extra – minimal 300 bis maximal 1800 Euro. Die Höhe hängt davon ab, wie viel der Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes verdient hat. Das Basiselterngeld beträgt etwa 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Wer es genauer wissen will, nutzt einen Elterngeldrechner im Internet (www.familienportal.de oder www.elterngeld.net). Für Geschwister unter drei oder zwei Geschwister unter sechs Jahren gibt es einen Zuschlag von mindestens 75 Euro. Eltern von Mehrlingen erhalten für das zweite und jedes weitere Kind 300 Euro extra.

■ Elterngeld plus

Eine weitere Variante ist das Elterngeld plus. Es beläuft sich auf die Hälfte des Basiselterngeldes, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Es eignet sich für Eltern, die nach der Geburt wieder stundenweise arbeiten möchten. Denn anders als beim Basiselterngeld wird ein Hinzuverdienst nicht ab dem ersten Euro angerechnet. Arbeiten beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden und teilen sie sich die Kinderbetreuung, gibt es für sie jeweils zwei bis vier Monate Elterngeld plus extra. „Berufstätige Eltern sollten diesen Partnerschaftsbonus nicht verschenken“, rät Michael Tell, Gründer von Elterngeld.net.

■ Ausnahmen

Für Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 200 000 Euro (steht im Steuerbescheid), deren Baby ab April 2024 zur Welt kommt, gibt es kein Elterngeld mehr. Für Familien mit Geburtstermin ab 1. April 2025 sinkt die Grenze erneut: auf ein zu versteuerndes Einkommen von dann 175 000 Euro. Bis Ende 2025 verlieren 310 000 Paare ihren Elterngeldanspruch, berechnete das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). „Familienpolitisch ist das ein fatales Signal an die Mittelschicht“, sagt IW-Ökonom Wido Geis-Thöne. Eltern, die über 200 000 Euro verdienen, sollten deshalb schnell mit dem Steuerberater besprechen, wie sie ihr zu versteuerndes Einkommen senken können, um den Elterngeldanspruch nicht zu verlieren.

■ Gemeinsame Betreuung

Wollen sich Paare gemeinsam um ihr Kind kümmern, wird es ebenfalls schwieriger. Seit dem Geburtstermin 1. April 2024 gilt: Väter können nur noch einen Monat parallel zur Mutter Basiselterngeld beziehen. Und das auch nur im ersten Lebensjahr des Kindes. Die restlichen Elterngeldmonate müssen Paare getrennt voneinander nehmen. Diese Einschränkung gilt aber nicht bei Mehrlingsgeburten, Frühchen oder Kindern mit einer Behinderung. Auch wenn mindestens ein Partner das niedrigere Elterngeld plus bezieht, bekommen Eltern die Familienleistung weiterhin gleichzeitig.

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