Der Führerschein mit Lichtbild ist ein amtliches Dokument – aber ein Ausweisdokument ist er nicht. „Der Führerschein ist in Deutschland kein zugelassenes Dokument zum Nachweis der Identität“, erläutert Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie stellt klar: „Die einzig gültigen Dokumente, die zum Identitätsnachweis dienen, sind der Personalausweis oder der Reisepass.“ Ein Führerschein oder eine Versichertenkarte seien keine Alternativen und müssten bei einer Kontrolle daher nicht akzeptiert werden. Wem die Dokumente während der Reise im Ausland abhandenkommen, der sollte sich vor dem Rückflug an das nächste deutsche Konsulat oder die Botschaft wenden, um Ersatzdokumente zu beschaffen.