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3. Juni 2024
Die Arbeit von Kaminkehrern darf über die Betriebskosten umgelegt werden. Dann können aber auch Mieter die Ausgabe von der Steuer absetzen. © Felix Hörhager, dpa
Vermieter legen die Kosten für den Kaminkehrer auf die Mieter um. Das ist dann erlaubt, wenn die Umlage der Betriebskosten mietvertraglich
Dieser Artikel (ID: 2067583) ist am 03.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).