Barzahlung Privatleute, die handwerkliche Dienstleistungen in ihrer Wohnung oder ihrem Haus in Anspruch nehmen und bezahlen, können 20 Prozent des Rechnungsbetrages, der auf die reine Arbeitsleistung (ohne Material) entfällt, von ihrer zu zahlenden Steuer abziehen (maximal 1200 Euro im Jahr).
Das g
Dieser Artikel (ID: 2067586) ist am 03.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).