30 Tage Recht auf Rückgabe

von Redaktion

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert einen besseren Schutz bei Haustürgeschäften: „Langfristige Verträge werden immer wieder zur Kostenfalle“, sagte vzbv-Chefin Ramona Pop der Funke-Mediengruppe. Untergeschobene Verträge an der Haustür, am Telefon oder auch im Laden führten zu Ärger, unnötigem Zeitaufwand und vermeidbaren Kosten. Dabei lägen Lösungen „auf der Hand“. Die Verbraucherschützer fordern, die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften von 14 auf 30 Tage anzuheben. Zudem ist nach ihrer Ansicht eine Bestätigungspflicht bei Vertragsabschlüssen am Telefon nötig, die mit zeitlichem Abstand in Textform erfolgen solle. Darüber hinaus fordert der vzbv eine Erstvertragslaufzeit für langfristige Verträge von höchstens einem Jahr.

Artikel 5 von 5