VERBRAUCHER

Darf der Chef im PC spionieren?

von Redaktion

Manche Chats mit Kollegen oder Suchanfragen während der Arbeitszeit möchte man lieber für sich behalten. Doch moderne Technologien bieten Arbeitgebern Möglichkeiten, die Aktivitäten und die Leistung ihrer Mitarbeiter zu überwachen. Das dürfen Arbeitgeber nicht komplett uneingeschränkt und grundlos, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Grundsätzlich gilt: Ob eine Überwachung zulässig ist, hängt zunächst einmal davon ab, ob die Betriebsmittel – also zum Beispiel Arbeits-PCs – auch für private Zwecke genutzt werden dürfen. Wenn ja, hat der Arbeitgeber laut Schipp deutlich weniger Rechte zur Überwachung. Er darf etwa nicht ohne Weiteres E-Mails oder Internetprotokolle durchsuchen, da er sonst in den privaten Bereich der Mitarbeiter eindringen würde. Wenn die Nutzung der Arbeitsmittel auf dienstliche Zwecke beschränkt ist, darf der Arbeitgeber die auf den Geräten gespeicherten Daten und E-Mail-Accounts der Mitarbeiter aber einsehen. Dies muss jedoch im Arbeitsvertrag oder durch entsprechende Anweisungen klar kommuniziert werden. „Zudem muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter regelmäßig über das Verbot der privaten Nutzung und die Kontrollmöglichkeiten informieren“, so Schipp.

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