Barbara K.:„Mein geschiedener Mann und ich besitzen seit 1991 ein Reiheneckhaus (Erbpacht). Wir sind beide im Grundbuch als Besitzer eingetragen. Mein Ex-Mann wohnt in dem Haus.
Wir haben das Haus behalten, da wir beide wollen, dass erst im Todesfall unsere beiden Söhne das Haus erben. Jetzt wurde
Dieser Artikel (ID: 2071218) ist am 08.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).