LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Barbara K.:„Mein geschiedener Mann und ich besitzen seit 1991 ein Reiheneckhaus (Erbpacht). Wir sind beide im Grundbuch als Besitzer eingetragen. Mein Ex-Mann wohnt in dem Haus.

Wir haben das Haus behalten, da wir beide wollen, dass erst im Todesfall unsere beiden Söhne das Haus erben. Jetzt wurde

Mittwoch, 29. April 2026

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