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10. Juni 2024
Wer nach der Elternzeit oder der Brückenteilzeit in den Job zurückkehrt, hat Anspruch auf eine gleichwertige Stelle. Ohne ein solches Arbeitszeitmodell besteht kein automatisches Rückkehrrecht. © Panthermedia
Fast jeder dritte Beschäftigte in Deutschland arbeitet in Teilzeit, bei den Frauen ist es so
Dieser Artikel (ID: 2071844) ist am 10.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).