Was Lehrlinge für ihre Ausbildung brauchen, muss der jeweilige Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen. Wie Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür erklärt, ist das im Berufsbildungsgesetz (Paragraf 14) festgelegt. Demnach bekommen Azubis „die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und
Dieser Artikel (ID: 2072524) ist am 11.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).