Chef stellt Arbeitsmittel

von Redaktion

Was Lehrlinge für ihre Ausbildung brauchen, muss der jeweilige Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen. Wie Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür erklärt, ist das im Berufsbildungsgesetz (Paragraf 14) festgelegt. Demnach bekommen Azubis „die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur“ kostenlos zur Verfügung gestellt, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Je nach Ausbildung kann das also auch ein Laptop sein oder eine Friseurschere. Wie die IHK mitteilt, fällt auch Arbeitskleidung unter diese Regelung – sofern die Berufsgenossenschaft eine bestimmte Sicherheitskleidung vorschreibt. Bei Schulbüchern und Lernmitteln für die Berufsschule ist der Betrieb nicht zuständig.

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