Wer einen Unfall hat, kann danach vielleicht tage- oder wochenlang nicht arbeiten. Das kann sich unter Umständen finanziell bemerkbar machen – und auch Nachteile bei den Rentenansprüchen mit sich bringen. Zumindest das Defizit bei der Rente können sich manche Geschädigte von der Rentenversicherung ausgleichen lassen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin. Denn auf Antrag prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Betroffene Ersatzansprüche geltend machen können. Nachteile können laut DRV zum Beispiel dann entstehen, wenn versicherte Beschäftigte Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hatten oder infolge des Unfalls sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen.