VERBRAUCHER

Wenn das Konzert ins Wasser fällt

Wegen des Wetters ganz abgesagt oder abgebrochen: Kann ein Festival oder Konzert nicht wie geplant stattfinden, sollten Ticketbesitzer ihre Ansprüche geltend machen. Ansprechpartner ist in der Regel der Veranstalter. Also die Agentur, die auf der Eintrittskarte vermerkt ist, so die Verbraucherzentra

Montag, 20. April 2026

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