Grundbucheintrag ohne Erbschein

Wer einen Grundstückseigentümer beerbt, wird mit dessen Tod Eigentümer der Immobilie. Erben sind dann verpflichtet, das Grundbuch zu berichtigen, sprich die Immobilie auf sich umschreiben zu lassen. Hierzu muss man dem Grundbuchamt grundsätzlich den Erbschein vorlegen. Als Nachweis genügt im Zweifel

Samstag, 18. April 2026

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