In Cannabisclubs darf ab Juli Gras angebaut werden. Konsumiert werden darf dort aber nicht. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Berlin – Kiffer warten schon länger auf den Juli, denn dann ist der Anbau von Cannabis in speziellen Clubs möglich. Rentnerinnen und Rentner dürfen sich auf mehr Geld auf dem Konto freuen – was sich sonst noch im Juli ändert:
■ Cannabisclubs
Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist aber nicht erlaubt. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben und nicht verkaufen. Wer über 21 ist, kann als Mitglied dort 50 Gramm pro Monat bekommen, bei Erwachsenen unter 21 Jahren sind es 30 Gramm pro Monat. Der Gehalt des berauschenden Wirkstoffs THC darf bei maximal zehn Prozent liegen. Minderjährige dürfen jedoch nicht Mitglied in den Clubs werden.
■ Auto
Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie in der Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die bei einem Unfall zur Aufklärung ausgelesen werden können.
■ Rente
Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigende Bezüge. Erstmals gehen die Renten in Ost und West in gleichem Ausmaß in die Höhe. Eine Rente von 1000 Euro steigt damit um 45,70 Euro. Ab Juli sollen zudem rund drei Millionen Menschen einen kräftigen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente bekommen: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. bei 1000 Euro Rente wären das also 75 Euro. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.
■ Getränke-Deckel
Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern. Die Kappen müssen dann nach dem Öffnen mit dem Kunststoffring um die Flasche verbunden bleiben, baumeln also auch im geöffneten Zustand am Flaschenhals.
■ Gesundheit
Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli.
■ Bahn
Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.
■ Mautpflicht
Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen. Für etliche Handwerker, deren Fahrzeuge damit mautptflichtig würden, gibt es allerdings Ausnahmen. Eine Liste mit den 164 betreffenden Berufen – vom Änderungsschneider über den Klempner bis zum Zweiradmechaniker – gibt es auf der Webseite von Toll Collect. Dort kann man Handwerkerfahrzeuge auch freiwillig melden, um sich Diskussionen mit Behörden zu ersparen.
■ Bundestag
Für die 734 Abgeordneten im Bundestag gibt es mehr Geld: Zum 1. Juli steigen die Diäten um sechs Prozent. Die Abgeordnetenentschädigung steigt dann um 635,50 auf 11 227,20 Euro im Monat.