Ab Juli gelten neue Regeln für das Kabelfernsehen

von Redaktion

Beim Fernsehen müssen sich Verbraucher überlegen, ob sie weiter Kabel, Internet oder Satellit wollen. © Bernd Weißbrod/dpa

Seit den 1980er Jahren mussten Mieterinnen und Mieter für einen Kabel-TV-Anschluss zahlen, auch wenn sie diesen gar nicht nutzten. Ab 1. Juli dieses Jahres ändern sich die Regelungen dafür. Dann nämlich fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg endgültig weg. Eventuell müssen Vermieter und Mieter nun tätig werden.

■ Bisherige Regelung

Bis dato müssen und können sich Mieterinnen und Mieter nicht selbst um ihren Kabelanschluss in ihrer Wohnung kümmern. Die Vermieterinnen oder Vermieter wählen den Anbieter aus und rechnen die Gebühren über die Betriebskosten ab. Das ist alternativlos und gilt für alle Mietenden, egal, ob diese den Anschluss nutzen oder nicht. Wollen sie Fernsehen lieber über das Internet oder Satellit schauen, müssen sie doppelt zahlen. Dieses Nebenkostenprivileg wurde am 1. Dezember 2021 abgeschafft. Seitdem gilt eine Übergangsfrist für Vermieter.

■ Neue Regelung

Ab dem 1. Juli dürfen Hausverwaltungen und Hauseigentümer die Kosten nicht mehr automatisch auf die Mietenden umlegen und müssen die alten Sammelverträge kündigen. Wer weiter Fernsehen über Kabel schauen will, muss also selbst aktiv werden und einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen. Laut einer Umfrage von Verivox sind viele Verbraucher aber noch unsicher, was das für sie bedeutet.

■ Preise könnten steigen

Entscheiden sich Mieterinnen und Mieter dafür, den Kabelanschluss zu behalten, könnte dies Einschätzungen von Verbraucherschützern zufolge etwas mehr kosten als bisher. Zum einen dürften den Anbietern Kunden wegbrechen und sie deshalb die Preise erhöhen. Außerdem waren die bisherigen Sammelverträge für ganze Häuser meist günstiger als Einzelverträge pro Haushalt. Wer kein Kabelfernsehen schaut, profitiert hingegen, weil dann die Kosten für den Anschluss wegfallen.

■ Rahmenverträge über den Vermieter

Sammelverträge bleiben weiterhin möglich. Vermieter müssen dafür aber separate Vereinbarungen mit Mietern abschließen. Da jedoch Mieter selbst entscheiden können, ob sie eine solche Vereinbarung mit der Vermieterseite treffen wollen, und es zudem immer wieder zu Mieterwechseln in Wohnungen kommt, „werden Vermieter ihren Mietern in Zukunft wohl nur selten ein solches Angebot machen“, sagte Holger Catenhusen vom Mieterverein Potsdam.

■ Alternativen zum Kabelfernsehen

Längst bieten die TV-Sender ihr Angebot auch über Mediatheken im Internet an. Teilweise ist die Nutzung aber ebenfalls mit Kosten verbunden. Das gesamte Programm kann auch über Streamingdienste oder den eigenen Internetanbieter empfangen werden. Über eine DVB-T2 Antenne können laut Verbraucherzentrale Hamburg rund 40 Sender geschaut werden. Zusätzliche Optionen gibt es über das Internet. Sind Privatsender gewünscht, müsse mit Kosten von rund acht Euro monatlich gerechnet werden. Alle gängigen Fernsehprogramme werden zudem frei und unverschlüsselt per Satellit empfangen. Will man eine Satellitenschüssel installieren, braucht man die Zustimmung des Vermieters.

■ Warnung vor zu schnellen Vertragsabschlüssen

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Kundinnen und Kunden, sich in Ruhe zu überlegen, welche Produkte für sie infrage kommen: „Schließen Sie nicht vorschnell an der Haustür einen Vertrag ab, auch wenn man Sie hierzu drängt.“ Das gilt auch für Vertragsabschlüsse in Geschäften – anders als bei Haustürverträgen bestehe dabei nämlich kein Widerrufsrecht.
AFP

Artikel 4 von 5