Biozidprodukte wie Desinfektionsmittel dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht als „hautfreundlich“ beworben werden. Dies sei irreführend, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geg
Dieser Artikel (ID: 2079256) ist am 21.06.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).