RECHT

EuGH: dm-Werbung ist „irreführend“

von Redaktion

Biozidprodukte wie Desinfektionsmittel dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht als „hautfreundlich“ beworben werden. Dies sei irreführend, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die Drogeriemarktkette dm. Der Verein war der Ansicht, der Drogerie-Riese habe mit dieser Werbung gegen die Verordnung über Biozidprodukte verstoßen. Demnach dürfen Biozidprodukte nicht in einer Art und Weise beworben werden, die mit Blick auf ihre Risiken für Gesundheit oder Umwelt beziehungsweise hinsichtlich ihrer Wirksamkeit irreführend ist.
DPA

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