Altersvorsorge für Selbstständige

von Redaktion

Einen unbeschwerten Ruhestand wünschen sich auch Selbstständige. Um finanzielle Sicherheit zu schaffen, gibt es mehrere Möglichkeiten, etwa die gesetzliche Rentenversicherung. © Imago

Freiberufler und Selbstständige können in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen oder privat vorsorgen. Wie sich der Ruhestand absichern lässt und welche Vorsorge sich lohnt.

■ Thema Altersarmut

Rund vier Millionen Selbstständige gibt es in Deutschland. Im Durchschnitt verfügen sie über das gleiche Bruttoeinkommen wie abhängig Beschäftigte, rund 2500 Euro im Monat. Netto blieben 1660 Euro übrig, ermittelte eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Studie für das Jahr 2018. Doch die Einkommensschere klafft weit auseinander. Wer als Arzt oder Unternehmensberaterin selbstständig arbeitet, verdient genug, um eine private Altersvorsorge aufbauen zu können. Solo-Selbstständigen, die keine Angestellten beschäftigen, stehen dagegen durchschnittlich nur knapp 1200 Euro netto zur Verfügung. Zu wenig, um ein finanzielles Polster für die spätere Rente ansparen zu können. Besonders Solo-Selbstständige seien hierzulande von Altersarmut betroffen, fasst eine 2019 veröffentlichte Rentenstudie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das Problem zusammen. Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte sind über eigene berufsständische Versorgungswerke meist gut abgesichert. Solo-Selbstständige ohne Vermögensind später jedoch oft auf die staatliche Grundsicherung angewiesen, da sie nicht regelmäßig für die Rente sparen. „Laufen die Geschäfte schlechter, ist die Altersvorsorge das Erste, das gestrichen wird“, sagt Klaus Morgenstern von Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Ein fataler Fehler.

■ Pflichtversichert

Nicht jeder Selbstständige kann seine Altersvorsorge frei wählen und aus dem gesetzlichen Rentensystem aussteigen. 330 000 Freelancer in Bildungs- und Pflegeberufen, Handwerker und Künstler müssen sich in der Rentenversicherung pflichtversichern – manchmal ohne es zu wissen, denn sie müssen sich bei der Rentenkasse melden, nicht umgekehrt. Stellt die Behörde bei einer Betriebsprüfung fest, dass Selbstständige keine Beiträge entrichtet haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, drohen hohe Nachzahlungen. Freiberufler sollten daher prüfen, ob sie rentenversicherungspflichtig sind, bevor sie sich selbstständig machen.

■ Freiwillig versichert

Als Basisabsicherung ist die gesetzliche Rente besser als ihr Ruf. Zudem finanziert die Kasse Pflichtversicherten Reha-Maßnahmen und sichert sie bei Erwerbsminderung ab. Hinterbliebene erhalten eine Witwen- oder Waisenrente. Jährlich stellen rund 20 000 Selbstständige einen Antrag auf Pflichtversicherung. Dies ist in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit möglich. Wie Angestellte auch, zahlen sie monatlich 18,6 Prozent ihres Arbeitseinkommens – mindestens 107,07 und maximal 1404,30 Euro – oder einen pauschalen Regelbeitrag von derzeit 657,51 Euro (West). Die Beiträge können sie voll steuerlich absetzen. Solange sie selbstständig sind, bleibt die Pflichtversicherung jedoch bestehen. Wer flexibel bleiben möchte, kann freiwillige Beiträge leisten, etwa um Rentenlücken zu schließen oder Altersbezüge zu erhöhen. Wie viel sie freiwillig einzahlen, entscheiden Freiberufler selbst: Vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag ist alles möglich.

■ Geförderte Vorsorge

Wer sich nur privat absichert, sollte mindestens 20 Prozent seines Einkommens in eine Basisversorgung stecken, empfiehlt Morgenstern. Die geförderte Altersvorsorge für Selbstständige, bekannt als Basis- oder Rürup-Rente, überzeugt Verbraucherschützer jedoch nicht. Häufig seien Verträge zu teuer. Beim Angebotsvergleich sind niedrige Kosten, eine renditestarke Anlage und ein hoher garantierter Rentenfaktor entscheidend, da die angesparten Gelder als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Mit fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherungen, etwa von Europa oder Canada Life, lassen sich höhere Erträge erwirtschaften. Verträge ohne Garantien investieren die Gelder vollständig am Kapitalmarkt. Im Unterschied zur privaten Anlage lässt sich die Basisrente aber nicht kündigen oder auflösen. Wer kein hohes Einkommen erzielt und nicht dauerhaft als Freelancer arbeitet, wählt daher besser eine flexiblere Altersvorsorge. Rürup-Sparen kann sich aber rechnen, denn Beiträge bis zu 27 565 Euro – 55 130 Euro für Verheiratete – lassen sich von der Steuer absetzen. Dafür ist die Basisrente, wie die gesetzliche Rente auch, später steuerpflichtig. Wer dieses Jahr in Ruhestand geht, versteuert 83 Prozent seiner Renten. Ab 2058 versteuern Neurentner ihre vollen Bezüge.

■ Private Versicherung

Laut Stiftung Warentest kann eine günstige Fondspolice ein renditebringender Baustein in der privaten Altersvorsorge sein. Doch nur wenige Rentenversicherungen seien so gut, dass sie als Alternative zum günstigen privaten Fondssparplan taugen. Verbraucherschützer empfehlen Indexfonds (ETFs), um sich ein zusätzliches finanzielles Polster aufzubauen. Direktbanken wie beispielsweise die ING bieten kostenfreie ETF-Sparpläne an. Erfahrenen Anlegern, die ihr Portfolio öfter umschichten, bringt ein Versicherungsmantel jedoch Vorteile. Denn sie zahlen für Fondswechsel keine Steuern und Gebühren wie im Privatdepot. Anbieter wie zum Beispiel Europa, Debeka oder Allvest ermöglichen zudem flexible Ein- sowie Auszahlungen, auch schon vor Rentenbeginn. Im Alter fließt das angesparte Kapital in einer Summe, in Raten oder als lebenslange Rente. Steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil: Wer mit 60 in Rente geht, versteuert 22 Prozent seiner Rente, 67-Jährige nur 17 Prozent. Bei Einmalauszahlungen ist nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern, wenn die Police mindestens zwölf Jahre lief und Ruheständler 60 Jahre oder älter sind.