MIETER

Kabelanschluss wird Privatsache

von Redaktion

Seit den 1980er-Jahren mussten Mieterinnen und Mieter für einen Kabel-TV-Anschluss zahlen, auch wenn sie diesen gar nicht nutzten. Ab 1. Juli dieses Jahres ändern sich die Regelungen dafür. Dann nämlich fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg endgültig weg. Eventuell müssen Vermieter und Mieter nun tätig werden.

Bis dato müssen und können sich Mieterinnen und Mieter nicht selbst um den Kabelanschluss in ihrer Wohnung kümmern. Die Vermieterinnen oder Vermieter wählen den Anbieter aus und rechnen die Gebühren über die Betriebskosten ab. Das ist alternativlos und gilt für alle Mietenden, egal, ob diese den Anschluss nutzen oder nicht. Wollen sie Fernsehen lieber über das Internet oder Satellit schauen, müssen sie doppelt zahlen. Dieses Nebenkostenprivileg wurde am 1. Dezember 2021 abgeschafft. Seitdem gilt eine Übergangsfrist für Vermieter.

Ab dem 1. Juli dürfen Hausverwaltungen und Hauseigentümer die Kosten nicht mehr automatisch auf die Mietenden umlegen und müssen die alten Sammelverträge kündigen. Wer weiter Fernsehen über Kabel schauen will, muss also selbst aktiv werden und einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

Sammelverträge bleiben weiterhin möglich. Vermieterinnen und Vermieter müssen dafür allerdings separate Vereinbarungen mit ihren Mietenden abschließen. Da jedoch Mieter selbst entscheiden können, ob sie eine solche Vereinbarung mit der Vermieterseite treffen wollen und es zudem immer wieder zu Mieterwechseln in Wohnungen kommt, „werden Vermieter ihren Mietern in Zukunft wohl nur selten ein solches Angebot machen“, sagte Holger Catenhusen vom Mieterverein Potsdam der Verbraucherzentrale Brandenburg.

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