Bei der Flut wurden auch viele Heizungen und Dämmungen in Süddeutschland beschädigt. © IMAGO/Michael Bihlmayer
Für vom Hochwasser Betroffene treten Sonderregeln beim Heizungstausch in Kraft. Wurde zum Beispiel eine bereits geförderte und vor Kurzem erst eingebaute Heizung beschädigt oder zerstört, können Eigentümer schon vor dem Ablauf der Mindestnutzungsdauer der beschädigten Heizung erneut Förderung beantragen. Außerdem gewährt die KfW den Geschwindigkeitsbonus auch bei beschädigten Heizungen. Außerdem kann man die KfW-Förderungen mit anderen Zuschüssen kombinieren, bis die kompletten Kosten erstattet sind. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Antragsteller müssen allerdings belegen, dass sie Flutopfer sind. Die Verbraucherzentrale Bayern unterstützt sie bei Anträgen. Unter 0800-809802400 oder auf der Internetseite der Verbraucherschützer können sich Betroffene eine kostenlose Beratung sichern, bei der ein Energieberater sich Heizung und Gebäude anschaut. Die Beratung gilt auch für Gebäudehülle und die Dämmung. Wer angibt, dass er Flutschäden hat, wird auch bei der Terminvergabe vorgezogen.
HÖSS