So läuft das Kabelfernsehen weiter

von Redaktion

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen alle Mieter selbst entscheiden, auf welchem Weg sie Fernsehen empfangen wollen. Oft bieten auch die Internet-Anbieter entsprechende Verträge an. © IMAGO/Bernd Feil

Seit den 80er-Jahren mussten Mieter für einen Kabel-TV-Anschluss zahlen, auch wenn sie diesen gar nicht nutzten. Seit dem 1. Juli dieses Jahres gelten neue Regeln. Wer noch nicht gehandelt hat, könnte bald schwarz sehen.

Was ist neu?

Am 30. Juni ist das sogenannte Nebenkostenprivileg endgültig abgelaufen. Das bedeutet: Vermieter haben nicht mehr das Recht, die Kosten für den Hausanschluss an das Kabelnetz auf einzelne Mieter umzulegen. Häufig hatten Vermieter dazu Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen und die Gebühren dann mit den Betriebskosten abgerechnet. Mieter mussten den Kabelanschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzten. Der Gesetzgeber brachte die Änderung bereits Ende 2021 auf den Weg. Am 30. Juni ist nun die Übergangsfrist für den Abschluss neuer Einzelverträge abgelaufen. Mieter können jetzt frei wählen, über welche Empfangsart sie fernsehen möchten, und zahlen nur, was sie nutzen.

Was passiert, wenn ich noch keinen neuen Kabel-TV-Vertrag abgeschlossen habe?

Mieter, die noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, aber weiterhin Kabelfernsehen wollen, müssen sich keine Sorgen machen: Vodafone und Pyur, zwei der großen Kabelnetzbetreiber in Bayern, teilten auf Anfrage mit, dass der Bildschirm nicht plötzlich schwarz wird – zumindest nicht ohne vorherige Ankündigung. Für die Abschaltung müssen Techniker den Kabelanschluss im Haus oder in der Wohnung nämlich manuell sperren. Vodafone teilte mit, dass es seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes einzelne „hartnäckige Schwarzseher“ gebe, die trotz mehrfacher Benachrichtigung weiterhin ihren Kabelanschluss nutzten – allerdings ohne dafür zu bezahlen. Wenn eine ungerechtfertigte Nutzung stattfindet, würde der Anschluss früher oder später deaktiviert. So weit muss es aber nicht kommen.

Gibt es weiterhin Rahmenverträge über den Vermieter?

Mieter, die weiterhin über Kabel fernsehen wollen, aber noch keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich zunächst bei ihrem Vermieter erkundigen. Ein Konzernsprecher von Vodafone teilte mit, dass Vermieter weiterhin Versorgungsvereinbarungen oder – bei einer großen Anzahl von Kabelanschlüssen – Mehrnutzerverträge mit Kabelnetzbetreibern abschließen können. Da Vermieter die Kabelgebühren aber nicht mehr ohne Weiteres mit den Betriebskosten abrechnen dürfen, müssen sie mit den Mietern eine separate Vereinbarung treffen. Nehmen Mieter einen Rahmenvertrag über ihren Vermieter in Anspruch, zahlen sie bei Vodafone etwa zehn Euro pro Monat. So können Mieter ihre alte Kabeldose einfach weiter nutzen. Ein neues Empfangsgerät ist nicht notwendig.

Werden die Preise steigen?

Für Mieter, die keine Rahmenverträge über ihren Vermieter nutzen können, werden Kabelanschlüsse zukünftig etwas teurer ausfallen. Schließen Nutzer beispielsweise direkt bei Vodafone einen Vertrag ab, zahlen sie 12,99 Euro pro Monat. Mieter können sich im Internet auf gängigen Vergleichsportalen oder auf der Website www.kabelfernsehen.info darüber informieren, welcher Anbieter an ihrer Adresse das Kabelnetz betreibt. So können Nutzer Anbieter und Preise vergleichen und das beste Angebot auswählen.

Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?

Das Nebenkostenprivileg stammt aus der Zeit, als Fernsehprogramme nur analog übertragen werden konnten. Längst bieten die TV-Sender genauso wie Streaming-Dienste ihr Programm auch im Internet an. Für den Empfang benötigen Nutzer ein internetfähiges Fernsehgerät sowie eine schnelle und stabile Internetverbindung. Öffentlich-rechtliche Sender können kostenfrei über die Mediatheken empfangen werden. Viele Internetanbieter bieten ihren Kunden die Option, zusätzlich zum Internet auch Privatsender und Streaming-Dienste zu empfangen. Kombi-Pakete sind bei einer Laufzeit von 24 Monaten ab etwa 20 Euro pro Monat erhältlich. Auch hier können die verfügbaren Angebote über Vergleichsportale verglichen werden.

Was ist mit Antennen- und Satellitenempfang?

Alternativ können Mieter auch über Satellit oder Antenne fernsehen. Laut Verbraucherzentrale können über eine Zimmer- oder Dachantenne (DVB-T2) etwa 40 Sender in hochauflösender Qualität kostenfrei empfangen werden. Sind Privatsender gewünscht, muss mit Kosten von rund acht Euro monatlich gerechnet werden. Alle gängigen Fernsehprogramme können zudem frei und unverschlüsselt per Satellit empfangen werden. Für die feste Installation einer Satellitenschüssel müssen Mieter allerdings die Zustimmung ihres Vermieters einholen.

Wie kann ich mich vor Betrug und überteuerten Verträgen schützen?

Verbraucherschützer warnen vor Trickbetrügern. Grundsätzlich gilt: Mieter sollten niemanden in die Wohnung lassen, der ohne vorherige schriftliche Ankündigung vorgibt, die Anschlussdose prüfen oder stilllegen zu wollen. Trickbetrüger treten meistens zu zweit auf: Während ein Betrüger die Bewohner ablenkt, stiehlt der andere Wertgegenstände. Auch bei Haustürgeschäften mit sogenannten Medienberatern ist Vorsicht geboten. In der Regel handelt es sich dabei um freiberufliche Vertreter der Kabelnetzbetreiber, die auf Provisionsbasis Verträge verkaufen. Verbraucherschützer raten Kunden, sich nicht an der Haustür zu Vertragsabschlüssen drängen zu lassen.

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