Sollen Wertpapiere eines Depots vererbt werden, stellt sich aus steuerlicher Sicht die Frage: Besser die Anteile veräußern und den Erlös als Bargeld vermachen oder das Depot übertragen, wie es ist? Werden Aktien vererbt, wird für die steuerliche Bewertung der Kurswert am Todestag des Erblassers angenommen. Spätere Kursschwankungen spielen dann keine Rolle mehr. Hat das Depot bis zu diesem Stichtag Gewinn gemacht, rät der Bund der Steuerzahler, das Aktienpaket im Ganzen zu übertragen. So kann eine Versteuerung der Gewinne zunächst vermieden werden – unter Umständen sogar komplett. Insbesondere, wenn das Depot an Kinder oder Enkel übertragen wird, die noch keine oder nur geringe eigene Einkünfte haben, kann das vorteilhaft sein. Denn sie können die Aktien dann über die Jahre hinweg selbst Stück für Stück verkaufen und so ihren Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1000 Euro jedes Jahr neu ausnutzen.