Tausend Euro Studienstarthilfe, höhere Regelsätze und ein leichterer Fachwechsel – die Bafög-Reform hat den Bundesrat passiert. Die Länderkammer billigte in ihrer Sitzung am Freitag eine entsprechende Gesetzesvorlage. Junge Menschen aus einkommensschwachen Familien erhalten damit künftig eine staatliche Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro. Der einmalige Zuschuss soll an Studierende unter 25 Jahren aus Haushalten mit Bürgergeld gehen und etwa den Kauf eines Laptops ermöglichen.
Zudem steigen die Bafög-Sätze: der monatliche Grundbedarf beispielsweise von 452 auf 475 Euro, der Höchstsatz von 934 auf 992 Euro. Weitere Erhöhungen sieht die Reform beim Wohnkostenzuschuss und den Elternfreibeträgen vor. Der Wohnkostenzuschuss soll um 20 Euro auf 380 Euro steigen, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent.
Erleichterungen gibt es auch beim Wechsel der Studienfachrichtung. Liegt ein „wichtiger Grund“ vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll dies bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Studienrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich.