VERKEHRSRECHT

Höherer Cannabis-Grenzwert

von Redaktion

Für Autofahrer kommen neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. In Kraft treten sollen die Neuregelungen nach der nun folgenden Gesetzesverkündung, also voraussichtlich noch im Sommer. Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert.

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