Nicht jeder findet nach dem Schulabschluss sofort einen passenden Ausbildungsplatz. Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren, die noch mindestens einen Kalendermonat auf der Suche sind, können sich diese Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) aufmerksam. Dazu müssen Jugendliche ihre Suche bei der Agentur für Arbeit melden. Es spiele aber keine Rolle, ob ein Schulabschluss vorliegt oder währenddessen Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden. Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung laut DRV nur anerkannt, wenn jemand unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig gewesen ist und Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat.
DPA