Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen? Die klare Antwort laut Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley: Nein. Jeder Test, ob auf Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen, greift in das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein und kann je nach Art des Tests auch die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen. Arbeitgeber können und dürfen ihre Mitarbeiter nicht zu solchen Tests zwingen.