RECHT

Kein Recht auf Ersatzreise

Bei Umbuchung sind Kosten möglich. © IMAGO

Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, haben auch bei „wesentlichen Änderungen“ der Reise keinen Anspruch auf eine Ersatzreise ohne Mehrkosten. Dies entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil. In dem verhandelte

Montag, 29. September 2025

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