Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, haben auch bei „wesentlichen Änderungen“ der Reise keinen Anspruch auf eine Ersatzreise ohne Mehrkosten. Dies entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil. In dem verhandelte
Dieser Artikel (ID: 2101065) ist am 23.07.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).