Aldi muss Elektroschrott annehmen

von Redaktion

Nach den Discountern Lidl und Aldi Süd hat auch Aldi Nord einem Urteil zufolge Defizite bei einer gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroschrott. Ein Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe hatte im vergangenen Jahr vergeblich versucht, in einer Aldi-Nord-Filiale testweise drei Elektro-Kleingeräte zurückzugeben. Das Kölner Landgericht verurteilte die Firma zur Zahlung von 386,20 Euro plus Zinsen (Aktenzeichen 84 O 124/23). Der Betrag ist für den Handelsriesen zwar gering, das Urteil offenbart aber Schwächen beim Discounter. Zudem droht bei weiteren Versäumnissen ein hohes Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Die Umweltschützer wollen mit solchen Urteilen den Druck auf den Einzelhandel erhöhen, damit die Firmen die Rücknahmepflicht ernst nehmen. Ähnliche Urteile wie die Kölner Entscheidung gegen Aldi Nord gab es unlängst an anderen Gerichten auch schon gegen Aldi Süd und Lidl.

Seit Juli 2022 müssen Supermärkte und Discounter, deren Verkaufsfläche größer ist als 800 Quadratmeter, kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurücknehmen. Das sind zum Beispiel Rasierer, Elektrozahnbürsten, Ladegeräte und kleine Toaster. Sind die Geräte größer, so müssen sie nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde in dem Laden zugleich ein anderes vergleichbares Neugerät kauft.

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