Wer sich beruflich weiterbildet, soll vom Staat stärker unterstützt werden. Das Bundeskabinett hat in Berlin eine Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs auf den Weg gebracht. Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen sollen damit für die Teilnehmer weiter gesenkt werden.
Demnach soll ab dem nächsten Jahr der maximale Gesamtbetrag geförderter Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bisher 15 000 Euro auf 18 000 Euro angehoben werden. Der Maximalbetrag der Förderung für die Erstellung eines Meisterstücks wird von 2000 auf 4000 Euro verdoppelt. Alleinerziehende Eltern, die eine Fortbildung machen, sollen zudem einen höheren Kinderbetreuungszuschlag bekommen. Er steigt von 150 auf 160 Euro im Monat.
Im vergangenen Jahr erhielten laut Statistischem Bundesamt mehr als 190 000 Menschen Aufstiegs-Bafög. Die Fördersumme lag bei gut einer Milliarde Euro. Die Hälfte wird als Zuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Zusätzlich kann ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden, um die Fortbildungszeit zu überbrücken. Am häufigsten gefördert wurden im Jahr 2023 wie im Vorjahr angehende Erzieherinnen und Erzieher, noch vor Industriemeisterinnen und -meistern.