Finanztipps für den Urlaub

von Redaktion

Die wichtigsten Fragen rund um Reiserecht und Reisekasse

Das Geldausgeben beschränkt sich im Urlaub nicht auf die Buchung sondern geht auch vor Ort weiter. Da stellt sich auf die Frage: Bargeld oder Karte? Und wenn Karte, welche? © ArturVerkhovetskiy/Panthermedia

Die Sommerferien stehen vor der Tür! Damit die Auszeit vom Alltag auch erholsam wird, ist eine gute Vorbereitung das A und O. Wichtige Tipps zur Reisekasse und zum Reiserecht gaben Julia Zeller (Verbraucherzentrale Bayern) und Max Ferdinand Fulir (Stadtsparkasse München). Hier eine Zusammenfassung:

Kann ich meine Girocard mit Maestro-Funktion weiterhin im Ausland nutzen?

Noch gültige Girocards mit Maestro-Symbol können Sie im In- und Ausland bis zum Ablaufdatum wie gewohnt einsetzen. Spätestens Ende 2027 wird es dieses Zahlungssystem aber nicht mehr geben. Es wird dann durch Bezahlsysteme wie „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“ ersetzt. Banken und Sparkassen sorgen dabei für einen reibungslosen Übergang. Also keine Sorge, für Sie ändert sich nichts außer dem Logo auf der Karte.

Wir reisen auf die Philippinen. Was raten Sie uns für die Reisekasse?

Eine internationale Kreditkarte (MasterCard/Visa) gehört auf jeden Fall ins Reisegepäck; die Karte wird vielerorts akzeptiert, sowohl zur Bargeldabhebung als auch bei Zahlungen in Geschäften, Supermärkten, Hotels und Restaurants. Auch mit einer Debitkarte können Sie in großen Städten an Automaten die Landeswährung holen. Zur Sicherheit sollten Sie einen Handbestand US-Dollar mitnehmen. In Manila können Sie fast überall damit bezahlen. In ländlichen Gebieten sind meist nur Barzahlungen möglich.

Auslandseinsatz Zahlungskarten – was muss ich wissen?

Kündigen Sie Ihre Reisepläne bei der Hausbank bzw. dem kartenausgebenden Institut an. Das gilt besonders für exotische Fernziele. Sonst könnte es sein, dass beim ersten Auslandseinsatz Missbrauch vermutet und die Karte aus Sicherheitsgründen gesperrt wird. Das gilt genauso bei Handyzahlungen.

Ich mache mit meiner Familie einen Pauschalurlaub in Griechenland. Wie sollen wir dort bezahlen?

Eine Debitkarte ist an sich ausreichend zur Bargeldbeschaffung und für Zahlungen. Sicherheitshalber sollten Sie auch eine Kreditkarte dabeihaben für den Fall, dass eine Karte abhandenkommt, gestohlen oder nicht akzeptiert wird. Kreditkarten werden von den meisten Hotels, zahlreichen Geschäften und größeren Autovermietern akzeptiert. Wenn Sie Ausflüge in ländliche Gegenden machen, ist es ratsam, nur so viel Bargeld einzustecken, wie benötigt wird.

Macht es Sinn, vor dem Urlaub Fotos der Zahlungskarten zu machen?

Grundsätzlich ist es hilfreich, von wichtigen Dokumenten wie Zahlungskarten, Visa und Reisepässe Kopien für das Handgepäck zu machen oder Fotos davon auf dem Smartphone zu speichern. Dann haben Sie im Verlustfall wichtige Angaben wie die IBAN, Pass- und Kartennummern parat.

Was muss ich beim Geldabheben in Nicht-Euro-Ländern beachten?

Oft werden Sie bei der Bargeldauszahlung oder bei Kartenzahlungen im Ausland gefragt, ob der Betrag in Euro oder Landeswährung verrechnet werden soll. Das klingt zunächst praktisch, kostet aber auch extra. Denn für die Umrechnung in Euro fallen oft saftige Gebühren an – bis zu zehn Prozent. Die können Sie sich sparen, indem Sie die Abrechnung in Landeswährung wählen.

Ich plane eine Radtour durch Ungarn. Brauche ich Bargeld?

Abgesehen von einer Debit- und Kreditkarte, die in Ungarn eine sehr gute Akzeptanz haben, sollten Sie sicherheitshalber einen Notgroschen Bargeld dabeihaben. Wichtig: Bewahren Sie Bar- und Plastikgeld dicht am Körper auf und möglichst nicht hinten auf dem Gepäckträger. Für eine sichere Aufbewahrung eignet sich auch ein Brustbeutel. So ist bei einem Diebstahl Ihres Reisegepäcks nicht alles auf einmal weg. Tipp: Mit digitalen Zahlungskarten auf Ihrem Smartphone, können Sie unterwegs bequem mobil bezahlen.

Checkliste Zahlungskarten – welche Tipps haben Sie?

Lassen Sie Ihre Karten nie unbeaufsichtigt an Plätzen wie Hotelzimmer oder Pkw liegen. Schirmen Sie die Tastatur bei der PIN-Eingabe immer ab. Und lassen Sie Ihre Karten bei Verlust oder Diebstahl sofort sperren. Dafür wählen Sie den Sperr-Notruf 116 116; aus dem Ausland meist mit der 0049 oder +49 davor. Praktisch für unterwegs ist der SOS-Infopass von kartensicherheit.de. Er enthält sämtliche nationale und internationale Sperrnummern für die gängigsten Kreditkarten. Bewahren Sie ihn getrennt von der Brieftasche auf.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich meine Zahlungskarten im Spanien-Urlaub einsetze?

In Euro-Ländern können Sie sowohl mit der Kreditkarte als auch mit der Girocard gebührenfrei bezahlen. Für Bargeldabhebungen an Geldautomaten sind Gebühren fällig – meist etwa fünf Euro pro Abhebung. Machen Sie sich vor Abreise schlau und fragen Sie bei Ihrer Hausbank nach. Tipp: Wenn Sie Automaten in Supermärkten vor Ort nutzen, kommt meist eine Extragebühr in Höhe von circa einem Euro dazu. Daher immer bei einer Filialbank Geld abheben!

Stimmt es, dass man im Ausland nur geringe Beträge am Automaten abheben kann?

Ob Girocard, Debit- oder Kreditkarte, viele Zahlungskarten haben ein Auslandslimit, um Kartenmissbrauch vorzubeugen. Das Tages- und Wochenlimit können Sie entweder im Online-Banking oder direkt bei der Hausbank individuell an Ihren Bedarf anpassen.

Wir brechen bald zu unserer China-Reise auf. Welche Tipps haben Sie?

Die Bedeutung von Bargeld nimmt in China immer mehr ab. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist in den Großstädten und Touristenzentren sehr gut. Abhebungen mit der Girocard sind in größeren Städten auch möglich. Empfehlenswert ist zudem eine Bezahl-App wie zum Beispiel Alipay. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, empfiehlt sich eine kleine Bargeldmenge in US-Dollar. Allerdings sind im Landesinneren Barzahlungen in der Regel nur in der Landeswährung Yuan möglich.

Wir haben zwei Flüge gebucht und mussten diese wegen Krankheit stornieren. Die Fluggesellschaft erstattet nur einen Bruchteil des Flugpreises. Besteht die Chance das gesamte Geld zurückzubekommen, wenn die Plätze anderweitig verkauft werden?

Bei einer Flugbuchung mit nicht stornierbarem Tarif bekommen Sie die Steuern und Gebühren zurück. Diese sind in der Regel jedoch nur ein Bruchteil des gesamten Ticketpreises. Kann die Airline die Tickets anderweitig verkaufen, steht Ihnen eine Erstattung des Ticketpreises zu. Die Fluggesellschaft würde sonst zweimal an dem Platz verdienen. Jedoch ist das in der Praxis schwer durchzusetzen, da die Fluggesellschaften meist keine Auskunft erteilen und es schwer zu beweisen ist, ob der Platz neu vergeben wurde. Sie sollten aber auf jeden Fall bei der Fluggesellschaft um Auskunft bitten.

Ich möchte nach Südamerika reisen. Ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll? Und wie ist es bei einer Fahrrad-Tour durch Österreich?

Besonders wichtig ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei Reisen in Länder außerhalb Europas, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Denn ohne Versicherungsschutz müssen Sie medizinische Behandlungen komplett privat bezahlen – zum Beispiel in den USA. Aber auch bei Reisen innerhalb Europas ist eine Auslandskrankenversicherung ratsam, damit bei bestimmten Behandlungen keine Zusatzkosten entstehen. Auch der Rücktransport aus dem Urlaubsland gehört beispielsweise nicht zu den Leistungen des gesetzlichen Versicherungsschutzes.

Ich möchte meine Reise über ein Reiseportal buchen. Dort werden mir verschiede Versicherungen angeboten. Welche davon brauche ich wirklich?

Die wichtigsten Versicherungen rund um den Urlaub sind die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Auslandskrankenversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung greift dann, wenn Sie die Reise aus persönlichen Gründen nicht antreten, etwa wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie. Wichtig ist hier, im Vorfeld zu klären, welche Ereignisse die Versicherung umfasst. Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn Sie bereits unterwegs sind und aus persönlichen Gründen die Reise abbrechen müssen oder wollen. Eine Rechtsschutzversicherung tritt in diesen Fällen jedoch nicht ein. Diese wird relevant, sollte es zum Beispiel zu einer Streitigkeit zwischen Ihnen und dem Pauschalreiseveranstalter kommen, weil beispielsweise das Hotel nicht der Buchung entsprach.

Ich habe eine Hotelübernachtung über FTI gebucht. Kann ich die Übernachtung trotz Insolvenz des Reiseveranstalters nutzen?

Wenn Sie eine einzelne Hotelleistung über FTI gebucht und bezahlt haben, ist diese Zahlung nicht durch den gesetzlichen Schutz des Deutschen Reisesicherungsfond abgesichert. In diesem Fall ist es ratsam, sich direkt an das gebuchte Hotel zu wenden, um zu klären, ob die Leistung dennoch möglich ist. Rückforderungen des bereits gezahlten Geldes müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Sie nur eine geringe Teilerstattung bekommen werden. Der Insolvenzverwalter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Auf der Homepage von FTI können Sie sich über den Sachstand des Insolvenzverfahrens informieren.

Was ist die „Mallorca-Police“?

Im Rahmen der Kfz-Versicherung wird häufig die sogenannte „Mallorca-Police“ als Deckungserweiterung angeboten. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung der Haftpflichtdeckungssumme für Mietwagen, wenn die Versicherungssumme des gemieteten Fahrzeugs nicht ausreicht. Die Erweiterung gilt natürlich nicht nur auf Mallorca, sondern für das gesamte EU-Ausland. Tipp: Vor Reiseantritt beim Kfz-Versicherer nachfragen, ob dieser Schutz in der Kfz-Versicherung enthalten ist. Möglicherweise verfügen Sie auch dann schon über diesen Schutz, wenn Sie den Mietwagen mit der Kreditkarte gebucht haben.

Ich habe eine Ferienunterkunft im Ausland gemietet. Was mache ich, wenn sie nicht so ist, wie beschrieben?

Es ist wichtig zu prüfen, wer Vertragspartner ist, und welches Recht gilt. Unabhängig davon sollte man Mängel unbedingt dokumentieren und sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung setzen und Abhilfe verlangen. Erfolgt keine Abhilfe, kann man auch den Mietpreis mindern. Wer die Ferienwohnung vorzeitig stornieren möchte, muss in der Regel trotzdem den vollen Preis zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Vermieters. Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Also unbedingt bei der Buchung auf die Bedingungen achten. Tipp: Gilt ausländisches Recht, hilft bei Problemen das Europäische Verbraucherzentrum weiter.

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