Wenn die Kredit- oder Girokarte abhandenkommt, sollten Betroffene schnell die Karte sperren lassen. Dazu sollten Verbraucher zunächst die Hausbank oder den zentralen Sperr-Notruf unter 116 116 anrufen, welcher rund um die Uhr erreichbar ist – aus dem Ausland ist die +49 vorzuwählen. Damit ist es aber nicht getan. Denn laut der Verbraucherzentrale NRW unterbindet diese erste Sperrung nur das Geldabheben mit Geheimzahl. Um auch Zahlungen mit Unterschrift – zum Beispiel im Einzelhandel – erfolgreich zu blockieren, ist eine zweite Sperre notwendig. Und das geht nur bei der Polizei. Diese nimmt die sogenannte Kuno-Sperrung – kurz für: Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr – vor und informiert die zentrale Meldestelle des Handels.
DPA