Ob wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz – die Gründe für eine Abmahnung sind vielfältig. Doch wie lange bleibt eine solche Abmahnung in der Personalakte bestehen? Und haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Entfernung zu verlangen?
Beschäftigte haben nur unter bestimmten Bedingungen das Recht, eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen. Ein aktueller Fall, über den Haufe.de berichtet: Eine Pflegekraft konnte während der einrichtungsbezogenen Impfpflicht keinen Impfnachweis vorlegen. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass diese Abmahnung der Pflegekraft unrechtmäßig war und aus der Personalakte entfernt werden muss (Az. 5 AZR 192/23).
Arbeitnehmer können verlangen, dass unrichtige Einträge in ihrer Personalakte entfernt oder korrigiert werden. Allerdings: Für rechtmäßige Abmahnungen gibt es keine Verjährung. Rechtmäßige Abmahnungen bleiben in der Personalakte bestehen und verlieren nicht nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit. Es gibt laut Haufe.de also kein Ablaufdatum, nachdem der Arbeitgeber eine rechtmäßige Abmahnung entfernen muss.