Wer als Autohalter nach einem Verkehrsverstoß, der mit seinem Fahrzeug begangen wurde, nicht bei der Ermittlung des Fahrers hilft, kann im Einzelfall um ein Bußgeld herumkommen. So ein Verhalten kann aber dazu führen, dass der Halter künftig ein Fahrtenbuch führen muss. Das zeigt eine Entscheidung (
Dieser Artikel (ID: 2108575) ist am 03.08.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).