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5. August 2024
Kleine Kinder sollten in Begleitung ihrer Eltern ins Schwimmbad gehen: Ansonsten haften die Eltern bei einem Unfall unter Umständen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. © Panthermedia
Beim Besuch des örtlichen Freibades kommt es immer wieder zu Konflikten. Wir erklären, was erlaubt ist und was nich
Dieser Artikel (ID: 2109303) ist am 05.08.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).