LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Stefan B.: Im April hatte ich über die Plattform Kiwi Flüge nach Sardinien und wieder zurück gebucht. Im Juni haben wir dann die Nachricht bekommen, dass die Flüge gestrichen werden. Als Alternative wurden uns eine Verbindung angeboten, die mit zwei Zwischenstopps 24 Stunden gedauert hätte. Wir haben deshalb bei Kiwi storniert und direkt bei der Lufthansa Ersatzflüge gebucht. Von Kiwi haben wir inzwischen Geld bekommen – aber nur ein Viertel der Buchungssumme. Ist das so rechtens?

Nur ein Teil des Flugpreises erstattet

Nein. 24 Stunden Flug auf so eine kurze Strecke sprengen definitv den Rahmen, der nach der EU-Fluggastverordnung als zumutbar gilt. Sie haben deshalb das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die ganze Summe erstattet zu bekommen. Sind die Ersatzflüge teurer, haben Sie auch Anspruch auf die Differenz. Ihre Ansprüche müssen Sie bei der betreffenden Airline anmelden, die Buchungsportale treten nur als Vermittler auf. Falls es um mehrere Airlines geht, schreiben Sie am besten an alle. Die meisten haben ein Online-Formular, wo Fluggäste Ansprüche anmelden können. Falls es das nicht gibt, können Sie eine Mail oder ein Einschreiben schicken. Setzen Sie darin am besten eine Frist von drei Wochen zur Zahlung. Sollten Sie Ihr Geld dann immer noch nicht haben, können Sie sich nach dem erfolglosen Versuch bei der Schlichtungsstelle Reise melden, die Ihnen kostenfrei weiterhilft.

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