Arbeit unter Palmen: So mancher Bürojob lässt sich auch aus fernen Ländern erledigen. Doch der Chef muss davon wissen. © imago stock&people
Ein paar Tage verreisen und von dort aus arbeiten? Klingt verlockend, denn viele Bürojobs können ja im Prinzip von überall aus erledigt werden. „Quiet Vacation“ (stiller Urlaub) nennt man das. Doch so einfach ist es arbeitsrechtlich nicht. Heimlich in den Urlaub zu fahren und von dort aus zu arbeiten, kann ernsthafte Konsequenzen haben.
Die Jobplattform Monster hat in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen YouGov 1330 Beschäftigten die Frage gestellt, was sie davon halten, heimlich und während der Arbeitszeit in den Urlaub zu fahren. Die Erkenntnisse:
Aber ist das mit dem stillen Urlaub nun erlaubt, oder nicht? „Arbeit ist nur an den vereinbarten Arbeitsorten zulässig“, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.
Arbeitnehmer müssen daher prüfen, ob als Arbeitsort das Homeoffice oder jeder andere Arbeitsort, also das mobile Arbeiten, vereinbart wurde. Arbeit aus dem Ausland ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
Und heimlich Urlaub machen, kann Konsequenzen nach sich ziehen, wenn das Unternehmen davon Wind bekommt: Die eigenmächtige Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland kann als unbefugte Urlaubsnahme oder Arbeitsverweigerung angesehen werden und eine fristlose Kündigung zur Folge haben, warnt Oberthür.