Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen mir die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Die gute Nachricht: Eine Kündigung führt nicht dazu, dass der Resturlaub verfällt, berichtet der Bund-Verlag. Dabei spielt
Dieser Artikel (ID: 2112093) ist am 09.08.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).