LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Peter H.: „Ich bin verheiratet, in Gütertrennung lebend und habe eine Tochter. Unser Haus dürfte 600000 Euro wert sein, wir haben auch noch etwas Barkapital. Was müssen wir tun, damit unsere Tochter im Fall unseres Todes keine Steuern bezahlen muss. Ist das überhaupt möglich?“

Muss meine Tochter Steuern zahlen?

Sie können Ihr Vermögen steuerfrei an Ihre Tochter übertragen. Hierfür kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht.

Sie könnten über eine geschickte Testamentsgestaltung die sogenannte Eigenheimbefreiung nutzen. So ist das von Ihnen und Ihrer Frau zum jeweiligen Erbfall bewohnte Haus steuerfrei, wenn es im ersten Erbfall an den länger lebenden Ehegatten und im zweiten Erbfall an Ihre Tochter fällt. Voraussetzung ist aber, dass der jeweilige Erwerber weiter darin wohnt bzw. einzieht und mindestens zehn Jahre darin wohnen bleibt bzw. zumindest nicht freiwillig auszieht. Erwirbt Ihre Tochter das Haus, gilt dies allerdings nur für eine Wohnfläche von bis zu 200 qm. Ist die Wohnfläche größer, ist nur der Anteil der 200 qm Wohnfläche steuerfrei. Beabsichtigt Ihre Tochter nicht, nach dem Tod von Ihnen und Ihrer Frau in das Haus einzuziehen, fällt diese Möglichkeit weg.

Dann gilt es, die Freibeträge Ihrer Tochter geschickt zu nutzen. So können Sie und Ihre Frau sich in einem gemeinschaftlichen Testament etwa zum gegenseitigen Alleinerben einsetzen. Gleichzeitig regeln Sie aber, dass beim Tod des Erstversterbenden Ihre Tochter dessen Anteil an Ihrem Haus erhält. Dem Längerlebenden räumen Sie im Testament den Nießbrauch ein, zudem sichern Sie ihn über weitere zusätzliche Regelungen ab. Mit dieser Gestaltung wird erreicht, dass Ihre Tochter von jedem Elternteil Vermögen erhält, jeweils aber weniger als ihren jeweiligen Freibetrag von 400 000 Euro. Steuer fällt dann nicht an.

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