Auch eine Zwangspause kann sehr entspannt sein. © mihtiander, Panthermedia
Egal ob Werkstatt, Einzelhandel oder Restaurant: Betriebe nutzen die Sommermonate gerne mal für eine allgemeine Schließzeit. Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht. Nathalie Ober- thür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt die wichtigsten Regeln. Umfang Arbeitgeber können Betriebsferien anordnen, aber dabei darf nicht der gesamte Jahresurlaub der Arbeitnehmer verbraucht werden, so Oberthür. Eine klare gesetzliche Vorgabe gibt es allerdings nicht. Einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Az.: 1 ABR 79/79) ist es etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs von Betriebsferien vereinnahmt werden, die Beschäftigten 60 Prozent ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen müssen. Es bleibt Ihnen also genügend Urlaubszeit, die sie selbst verplanen können – und die der Arbeitgeber dann lediglich genehmigen muss. Ankündigung Arbeitgeber müssen geplante Betriebsferien rechtzeitig ankündigen. Beschäftigte müssen genügend Zeit haben, sich darauf einzustellen und ihre persönlichen Pläne entsprechend anzupassen. Urlaub Haben Arbeitnehmer bereits ihren gesamten Urlaub genommen, bevor die Betriebsferien beginnen, muss der Arbeitgeber ihnen laut Oberthür entweder eine Beschäftigung während der Betriebsferien anbieten oder sie für diese Zeit bezahlt freistellen.