Bei Versicherungsklauseln müssen Verbraucher verstehen können, wann genau der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es lohnt also ein Blick in die Details. Eine recht allgemein formulierte Klausel in einer Auslandsreisekrankenversicherung zu einem Ausschluss „bei einem bereits vorher bekannten med
Dieser Artikel (ID: 2114113) ist am 13.08.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).