Bei Versicherungsklauseln müssen Verbraucher verstehen können, wann genau der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es lohnt also ein Blick in die Details. Eine recht allgemein formulierte Klausel in einer Auslandsreisekrankenversicherung zu einem Ausschluss „bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand“ ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe intransparent gewesen – und daher unwirksam (Az.: IV ZR 129/23).
Es kommt dabei laut BGH nicht nur darauf an, dass eine Klausel so formuliert ist, dass ein durchschnittlicher Versicherter sie versteht. Bei sogenannten Ausschlussklauseln müssten die Nachteile und Belastungen – soweit möglich – derart verdeutlicht werden, dass er den danach noch bestehenden Umfang der Versicherung erkennen kann. Der BGH bemängelt, dass in dem konkreten Fall nicht verständlich definiert werde, welcher medizinische Zustand zu einem Leistungsausschluss führt. Es gebe nur eine nicht abschließende Reihe von Beispielen. Das ermögliche es Versicherten aber nicht, zu erkennen, wann ein Gesundheitszustand vom Leistungsausschluss erfasst sein soll und wann nicht.