Wäsche lüften „sozial adäquat“

von Redaktion

Wäsche auf dem Fenstersims muss der Nachbar hinnehmen. © Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Manche Nachbarn stören sich an Wäsche, die nebenan aus dem Fenster hängt. Doch das müssen sie hinnehmen, sofern es nicht ausdrücklich in der Hausordnung untersagt ist. Das zeigt ein Beschluss des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 11 S 85/21), auf den die Zeitschrift „Das Hauseigentum“ hinweist. In dem konkreten Fall hatte ein Wohnungseigentümer sich an dem Verhalten der über ihnen wohnenden Eigentümerpartei gestoßen, die seit 30 Jahren morgens ihre Kopfkissen und Zudecken zum Lüften über die Fensterbrüstung hingen. Er zog vor Gericht. Zunächst hatte das zuständige Amtsgericht die Klage abgewiesen. Anschließend schmetterte das Landgericht auch die Berufung ab. Die Begründung: Das Eigentum der Kläger wird durch das Verhalten ihrer Nachbarn nicht geschädigt. Aus ein paar einzelnen Haaren, die ihnen dadurch in die Wohnung gelangen, entsteht ihnen zudem auch kein Nachteil, der über das unvermeidliche Maß hinausgeht. Das Lüften von Wäsche am geöffneten Fenster sei ein in vielen Haushalten übliches und sozialadäquates Verhalten.

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