Arbeitgeber können für ihre Mitarbeiter eine Urlaubssperre verhängen. Das gilt allerdings nur, „wenn es dringende betriebliche Gründe gibt“, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht Patrizia Antoni auf dem Unternehmer-Portal „Impulse.de“. Etwa eine längere Krankheitsphase eines Mitarbeiters rechtfertigt
Dieser Artikel (ID: 2114844) ist am 14.08.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).