Wann Urlaubssperren erlaubt sind

von Redaktion

Arbeitgeber können für ihre Mitarbeiter eine Urlaubssperre verhängen. Das gilt allerdings nur, „wenn es dringende betriebliche Gründe gibt“, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht Patrizia Antoni auf dem Unternehmer-Portal „Impulse.de“. Etwa eine längere Krankheitsphase eines Mitarbeiters rechtfertigt keine Urlaubssperre, da jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, der auch bei Krankheit bestehen bleibt.

Eine Urlaubssperre kann gerechtfertigt sein, wenn beispielsweise ein Unternehmen durch die rasche Abwicklung eines wichtigen Auftrags eine drohende Insolvenz abwenden möchte. Oder in Krisensituationen, etwa bei plötzlicher hoher Nachfrage, dem Ausfall wichtiger Maschinen oder dringenden Softwareproblemen. Das Gleiche gilt für Krankheitswellen, die den Betrieb erheblich beeinträchtigen. Ebenso können wichtige Fristen oder Termine eine Rolle spielen, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter für einen entscheidenden Kundentermin benötigt wird. Auch saisonale Hochzeiten wie Weihnachten im Einzelhandel können es laut Antoni erforderlich machen, den Urlaub einzuschränken.

Artikel 6 von 7