Steuer-Frist läuft im September ab

von Redaktion

Jetzt aber schnell: Wer eine Steuererklärung für 2023 abgeben muss, hat nur noch wenige Tage dafür Zeit. © Benjamin Nolte, dpa

Eine freiwillige Lohnsteuererklärung lohnt sich in den allermeisten Fällen: In den vergangenen Jahren gab es im Durchschnitt gut 1000 Euro vom Finanzamt zurück. Am 2. September läuft die Abgabefrist für Steuerzahler aus, die zur Abgabe verpflichtet sind.

Wer ist überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

„Eine Steuererklärung muss jeder abgeben, der keinen Arbeitslohn bezieht und andere Einnahmen wie Renten, aus Vermietung oder aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Ruheständler sind nur dann dazu verpflichtet, wenn ihre Rentenzahlungen nach Abzug von Freibetrag und Versicherungen den 2023 geltenden, steuerfreien Grundfreibetrag von 10908 Euro überschritten haben.

Können auch Arbeitnehmer von der Abgabepflicht betroffen sein?

Ja. Etwa dann, wenn sie Freibeträge für hohe Werbungskosten in die Lohnsteuerabzugsmerkmale haben eintragen lassen. Aber auch Eheleute und Lebenspartner, die sich für die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor entschieden haben, sind dazu verpflichtet.

Wer neben seinem Gehalt weitere Einkünfte – zum Beispiel aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung – von mehr als 410 Euro erzielt hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Gleiches gilt bei Erhalt von Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld. Zur Abgabe verpflichtet sind zudem Beschäftigte, die Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben, welcher nicht pauschal versteuert wurde. Auf Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben und für deren Versteuerung der Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung angewandt hat, trifft das zu. Auch wer einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr hat, muss aktiv werden.

Was passiert bei einem Versäumnis?

Steuerzahler, auf die mindestens einer dieser Punkte zutrifft, sollten ihre Steuererklärung also rechtzeitig abgeben. Bei einer Verspätung müssen sie damit rechnen, dass das zuständige Finanzamt ihnen einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat auferlegt.

Lässt sich die Frist verlängern?

Ja, in Ausnahmefällen ist das möglich. Nach Angaben des Portals „Finanztip“ sollten Betroffene eine Fristverlängerung beantragen. „Eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt, fehlende Unterlagen wie die Jahressteuerbescheinigung der Bank oder ein Umzug sind Gründe, die Finanzbeamte normalerweise akzeptieren“, schreiben die Experten und empfehlen, sich die Fristverlängerung vom Finanzamt bestätigen zu lassen. Wichtig: Einen Anspruch auf Fristverlängerung gibt es laut „Finanztip“ nicht, Betroffene sind auf die Kulanz der Beamten angewiesen.

Wann endet die Frist, wenn ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin?

Die Frist zur Abgabe endet dann laut dem Bund der Steuerzahler vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Erklärungsjahres – bis Ende 2024 können also noch Erklärungen von 2020 und den Folgejahren abgegeben werden.

Was bringt eine Lohnsteuererklärung überhaupt? Jeden Monat werden ja bereits Steuern vom Gehalt abgezogen.

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat. Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer. Die zweite Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung. Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer?

Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Gesamteinkommen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt.

Was ist die Werbungskosten-Pauschale?

Die Werbungskostenpauschale liegt für das Steuerjahr 2023 bei 1230 Euro und wird automatisch in die Steuerschätzung miteinbezogen. Das heißt, Geld zurück vom Finanzamt gibt es für jeden ausgegebenen Euro über den Pauschbetrag hinaus. Wichtige Posten sind etwa die Entfernungspauschale, die unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit pro Kilometer berechnet wird; außerdem etwa Ausgaben für Arbeitsmittel wie Büromaterialien, einen neuen Schreibtisch und Ähnliches oder Kosten für Fortbildungen oder die Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Für ein häusliches Arbeitszimmer kann ein Pauschalbetrag von 1260 Euro angerechnet werden, allerdings sind die Voraussetzungen dafür mittlerweile deutlich verschärft worden: Die Pauschale wird nur gewährt, wenn hauptsächlich von zu Hause aus gearbeitet wurde. Wer nur gelegentlich Homeoffice macht oder statt eines separaten Zimmers nur eine Arbeitsecke in einem anderen Raum hat, kann aber eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen.

Und was ist der Steuerbonus?

Rechnungen für Handwerkerarbeiten können bis in einer Höhe von 6000 Euro angegeben werden, sofern sie nicht bar bezahlt wurden. Der Steuerbonus beläuft sich dann auf 20 Prozent der Kosten, also maximal 1200 Euro. Wer zur Miete wohnt, kann auf der Nebenkostenabrechnung explizit ausgewiesene Ausgaben etwa für den Gärtner, die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst geltend machen. Für die Kosten für eine Haushaltshilfe, Putzhilfe oder die Betreuung von Haustieren gibt es ebenfalls Steuerrabatt.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?

Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch, darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden. Für andere Angaben stellen etwa Banken oder Versicherungen Steuernachweise per Post oder digital aus. Mittlerweile ist es nicht mehr nötig, Belege etwa über Ausgaben oder Spenden mit der Steuererklärung einzureichen. Es genügt, sie aufzubewahren und auf Nachfrage des Finanzamtes nachzureichen.

Kann ich meine Steuererklärung allein machen?

Die meisten Steuererklärungen werden mittlerweile elektronisch eingereicht. Das Finanzamt stellt dafür das Portal „Mein Elster“ zur Verfügung. Außerdem gibt es ein breites Angebot an kostenpflichtigen Steuer-Apps, die neben Hilfe beim Ausfüllen auch Steuerspartipps liefern. Doch das ist eher für einfache Fälle gedacht. Wird es komplizierter, lohnt eventuell der Betritt zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder der Gang zu einem Steuerberater.

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