Einmal nicht richtig hingeschaut, und schon kracht die Vase auf den Boden – im Urlaub im Ferienhaus kann schnell mal etwas zu Bruch gehen, und der Vermieter verlangt Schadenersatz. „Grundsätzlich sind Mieter über ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt, wenn sie in der Ferienwohnung einen Schaden verursachen“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Bei gemieteten Ferienwohnungen sollte der Versicherungsschutz die Räumlichkeiten und das Inventar der Reiseunterkunft abdecken. Dafür müssen Schäden an gemieteten Sachen jedoch mitversichert sein. Dies gilt auch im Fall eines Akkubrands. Wenn das mitgebrachte E-Bike plötzlich Flammen fängt oder etwa der Handyakku explodiert, haftet man für dadurch entstandene Brandschäden an der gemieteten Wohnung. Sofern Mietsachschäden an unbeweglichen und an beweglichen Sachen aber im Vertrag mit eingeschlossen sind, reguliert auch hier die Privathaftpflichtversicherung. Aber Achtung: Je nach Anbieter und Umfang der Versicherung kann es im Schadenfall Einschränkungen und Ausschlüsse geben. Bei Einbrüchen in die abgeschlossene Ferienwohnung bietet die Hausratsversicherung mit ihrer integrierten Außenversicherung den besten Schutz.