VERBRAUCHER

Steuererklärung bleibt freiwillig

von Redaktion

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann freiwillig entscheiden, ob er oder sie trotzdem eine einreicht. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit einer Erstattung rechnen können. Aber was ist dran an dem Mythos, dass die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für die Folgejahre zur Abgabe verpflichtet? Auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält, das stimmt nicht, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Das zuständige Finanzamt prüfe Jahr für Jahr erneut anhand der gemeldeten Daten, ob eine Verpflichtung besteht. Ergibt sich daraus keine Pflicht, bleibt die Abgabe auch in den Folgejahren freiwillig. Das Finanzamt wird laut dem Bund der Steuerzahler also keine Menschen zur Abgabe auffordern, die das nicht müssen. So können Verbraucher beispielsweise nur in den Jahren, in denen sie hohe abzugsfähige Ausgaben hatten, eine Erklärung abgeben und in den anderen Jahren darauf verzichten.

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