LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Thomas F.:„Ist es richtig, dass mit einer handschriftlichen Testamentsergänzung (unterzeichnet von dem Ehepaar nach §2292 BGB) die notariellen Erbverträge aufgehoben werden können? Eine weitere Frage betrifft den Zugewinn. Wir sind seit 1971 verheiratet (Zugewinngemeinschaft) und wohnen in einem Ein

Donnerstag, 2. Oktober 2025

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