VERBRAUCHER

Auslandsjobs zählen für die Rente

von Redaktion

Wer im Ausland gearbeitet hat, sollte das unbedingt seinen Rentenversicherungsträger wissen lassen. Denn solche Zeiten können sich positiv auf den päteren Rentenanspruch auswirken. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin. Um nämlich überhaupt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen, muss man unter anderem eine Mindestversicherungszeit vorweisen können. Und dazu zählen eben nicht nur die in Deutschland erbrachten Arbeitsjahre, sondern auch jene im Ausland. Die Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen weiteren Staaten hat Deutschland zudem Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien, sodass auch Versicherungsjahre in diesen Ländern auf den eigenen Renteneinspruch einzahlen. Eine kostenlose telefonische Beratung bietet die DRV unter 0800 10 00 48 00.

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