Urlaub im Sabbatical

von Redaktion

Wer ein Sabbatical plant, sollte berücksichtigen, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen kann. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Fall, über den „Haufe.de“ berichtet. Im konkreten Fall ging es um eine Angestellte, deren Sabbatical vom 1. September 2021 bis zum 30. September 2022 dauerte. In der Ansparphase arbeitete die Angestellte 30 Stunden pro Woche. 2022 teilte ihr der Arbeitgeber mit, dass ihr Urlaubsanspruch von normalerweise 30 Tagen für die Freistellungsphase um 14 Tage gekürzt werde. Die Angestellte hielt dies für unzulässig, da sie in der Ansparphase mehr gearbeitet habe und die Freistellungsphase als dienstplanmäßige Freizeit angesehen werden sollte. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Arbeitgebers.

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